Luftrettung
Einsatzarten
Ein Sekundäreinsatz

Patienten werden aus vielerlei Gründen zwischen zwei Krankenhäusern transportiert. Vorteile des luftgebundenen Transportes sind u. a. Schnelligkeit und mitunter auch die Verfügbarkeit eines arztbesetzten Rettungsmittels. Generelle Probleme des Interhospitaltransfers sind z. Zt. sicherlich die Ressourcenknappheit und Verfügbarkeit eines adäquaten Transportmittels. So gibt es andere Vorrausetzungen an einen Arzt, der einen Intensivtransport begleitet und an das Fahrzeug. Im Idealfall hält der Träger des Rettungsdienstes einen arztbesetzten Intensivtransportwagen (ITW) mit einem speziell ausgebildeten Arzt vor. In Bayern beispielsweise ist in der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes seit 2009 ein sogenanntes Verlegungseinsatzfahrzeug (VEF) implementiert. Dieses Fahrzeug bringt einen Notarzt im bekannten Rendezvous - Verfahren mit einem Standart RTW zusammen, um einen Patienten ohne komplexe intensivmedizinische Erkrankung zu verlegen. Ist die Erkrankung komplexer muss ein ITW oder ITH beauftragt werden. In vielen Kreisen haben die Träger des Rettungsdienstes nur einen unzureichenden Zugriff auf diese Rettungsmittel. Zudem ist es den Krankenhäusern immer seltener möglich, einen ihrer Patienten auf dem Transport , z. Bsp. in die nächste Uni Klinik, selbst zu begleiten. So ist es gängige Praxis, das für Interhospitaltransporte zum einen der Notarzt des jeweiligen Standortes herangezogen wird (der dann während des Transportes dem Regelrettungsdienst nicht mehr zur Verfügung steht) oder aber ein RTH, ITH oder ITW beauftragt wird. Diese Einsatzfahrzeuge sind z.T. rund um die Uhr arztbesetzt.Wir als RTH übernehmen dabei auch häufig Interhospitaltransporte. Wir können allerdings einen ITH mit seiner speziellen Ausstattung nicht ersetzen.
Am Vormittag wird eine Patientin (ca. 70 Jahre alt) tief bewusstlos zu Hause vorgefunden. Der über 112 herbeigerufene Notarzt bringt diese Patientin in das nächst gelegene Krankenhaus. Die Patientin ist mittlerweile intubiert und beatmet und wird u.a. einer CT-Diagnostik zugeführt. Dort wird eine intracerebrale Blutung diagnostiziert. Zur Überwachung und Behandlung wird die Patientin auf die Intensivstation verlegt. Wegen fehlender neurochirurgischer Therapiemöglichkeit dieser Erkrankung wird Kontakt mit einem Krankenhaus aufgenommen, das eine neurochirurgische Abteilung hat. Dieses Krankenhaus ist ca. 25 km entfernt und kann diese Patientin aufnehmen. Am späteren Nachmittag erreicht uns am RTH dann ein Fax der Leitstelle, die uns beauftragt diesen Interhospitaltransfer durchzuführen. Nach dem obligatirischen Arzt-Arzt-Gespräch wird klar, das unser RTH diesen Transport übernehmen kann. Die Patientin benötigt weder hoch dosierte Kreislaufmedikamente noch ist sie kompliziert beatmet. Es werden auch keine weiteren Geräte wie mechanische Unterstützungssysteme (z. Bsp. IABP) oder eine große Zahl an Spritzenpumpen benötigt. Das verlegende Krankenhaus ist aber ca. 60 km weit entfernt. Nach ca. 30 min sind wir vor Ort und übernehmen die beatmete Patientin auf der Intensivstation. Der Landeplatz ist ca. 200 m vom Krankenhaus entfernt. Dort wird die Patientin eingeladen und in einem kurzen Flug in die Neurochirurgie des aufnehmenden Krankenhauses verbracht. Auf dem Transport ergaben sich keine weiteren Besonderheiten oder Komplikationen. Nach 17 Uhr ist dieser Transport abgeschlossen.
Ich überlasse es dem Betrachter, diesen Fall zu interpretieren. Es werden aber sicherlich einige Dinge deutlich, die man vielleicht hätte anderes regeln können oder sollen. Die Stärke des Rettungshubschraubers bei Sekundäreinsätzen ist, einen Patientin mit einer zeitkritischen Erkrankung zügig über weitere Distanzen in eine geeignete Klinik zu bringen. Dabei muss man nicht nur die reine Flugzeit betrachten, sondern immer auch die anderen Rüstzeiten. Ist der Landeplatz direkt am Krankenhaus der verlegenden sowie der aufnehmenden Klinik? Benötige ich noch einen zusätzlichen Transport zum Landeplatz? Dies Zeiten müssen natürlich der reinen Flugzeit addiert werden. Wie man sieht, gibt es viel zu Bedenken bei der Durchführung und Organisation von Sekundäreinsätzen.
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